Ihre Anwälte für Miet- und Wohnungseigen­tumsrecht in Bocholt

In allen Bereichen und Anliegen des Mietrechts vertreten und beraten wir Mieter und Vermieter. Wir unterstützen beratend bei der Erstellung, Änderung und Prüfung von Mietverträgen oder setzen diese rechtssicher für unsere Mandanten auf. Auch in Fällen von Mieterhöhungen und -anpassungen, Nebenkostenabrechnungen oder Mietobjektmängeln stehen wir unseren Mandanten in beratender Funktion als auch außergerichtlich und vor Gericht zur Seite und entwickeln eine individuelle und maßgeschneiderte Strategie.

Im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir Eigentümer und Hausverwalter. Wir unterstützen bei der Erstellung, Änderung und Prüfung von Kaufverträgen oder setzen diese rechtssicher für unsere Mandanten auf.

Unsere Leistungen im Mietrecht:
  • Mietvertrag - Prüfung, Erstellung und Änderung

  • Mietsicherheit, Kaution, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen

  • Mieterhöhungen und -minderung – Staffelmiete, Indexmiete, Mieterhöhung bei Modernisierungen, Mietsenkung bei Mängeln

  • Fristlose oder ordentliche Kündigung

  • Durchführung bzw. Verteidigung bei Räumungsklagen und Räumungen / Zwangsvollstreckung

  • Schönheitsreparaturen

  • Strafsachen – z. B. Mietwucher, Hausfriedensbruch, vorgetäuschter Eigenbedarf, Einmietbetrug

Unsere Leistungen im Wohnungseigentumsrecht:
  • Beratung und Vertretung hinsichtlich WoEigG oder WEG

  • Wohnungseigentumsgemeinschaften

  • Verwaltung von Wohneigentum

  • Rechtsstreitigkeiten rund ums Wohneigentum

  • Probleme mit Handwerkern oder bei der Immobiliensanierung