Ihre Anwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Bocholt
In allen Bereichen und Anliegen des Mietrechts vertreten und beraten wir Mieter und Vermieter. Wir unterstützen beratend bei der Erstellung, Änderung und Prüfung von Mietverträgen oder setzen diese rechtssicher für unsere Mandanten auf. Auch in Fällen von Mieterhöhungen und -anpassungen, Nebenkostenabrechnungen oder Mietobjektmängeln stehen wir unseren Mandanten in beratender Funktion als auch außergerichtlich und vor Gericht zur Seite und entwickeln eine individuelle und maßgeschneiderte Strategie.
Im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir Eigentümer und Hausverwalter. Wir unterstützen bei der Erstellung, Änderung und Prüfung von Kaufverträgen oder setzen diese rechtssicher für unsere Mandanten auf.
Unsere Leistungen im Mietrecht:
Mietvertrag - Prüfung, Erstellung und Änderung
Mietsicherheit, Kaution, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
Mieterhöhungen und -minderung – Staffelmiete, Indexmiete, Mieterhöhung bei Modernisierungen, Mietsenkung bei Mängeln
Fristlose oder ordentliche Kündigung
Durchführung bzw. Verteidigung bei Räumungsklagen und Räumungen / Zwangsvollstreckung
Schönheitsreparaturen
Strafsachen – z. B. Mietwucher, Hausfriedensbruch, vorgetäuschter Eigenbedarf, Einmietbetrug
Unsere Leistungen im Wohnungseigentumsrecht:
Beratung und Vertretung hinsichtlich WoEigG oder WEG
Wohnungseigentumsgemeinschaften
Verwaltung von Wohneigentum
Rechtsstreitigkeiten rund ums Wohneigentum
Probleme mit Handwerkern oder bei der Immobiliensanierung